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Behördendokumente

1983 reichte die Österreichische Donaukraftwerke AG bei den zuständigen Verwaltungsbehörden die Genehmigungsanträge für den Bau eines Donaukraftwerks bei Hainburg ein. Der Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 22.12.1983, der das Kraftwerksprojekt Hainburg zum bevorzugten Wasserbau erklärte, war kräftiger Wind in die Segel der Kraftwerksbetreiber. Das von Otto König erstellte Fachgutachten pro Kraftwerk Hainburg löste heftige Kontroversen und Widerspruch aus.

Dateigröße: 831.69 KB

Donaukraftwerk Hainburg, Gutachten

Otto König

April 1984, 1984

Dateigröße: 1.17 MB

Entgegnungen zu Krone-Artikel "Warum Hainburg nicht gebaut werden darf"

Otto König

29.10.1984, 1984

Dateigröße: 627.08 KB

Hier beißt König auf Granit!

Josef Korber

29.10.1984, 1984

Dateigröße: 495.61 KB

Donaukraftwerk Hainburg, Erklärung als bevorzugter Wasserbau; Zl. 14.560/115-I4/83

Republik Österreich, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

22.12.1983, 1983