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Karten aus grundlegenden Rechtsquellen des NP Donau-Auen

In Abweichung vom Auswahlkriterium für diesen Bereich der Infothek, dass die Kartendarstellung den Hauptteil oder Hauptzweck des hier präsentierten Dokuments ausmachen soll, wird hier jene Nationalpark Donau-Auen Übersichtskarte verfügbar gemacht, die als Anlage I Teil der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, BGBl. I Nr. 17/1997, ist. Diese schwarzweiß Kartenskizze zeigt das Gebiet des NPDA in der Anfangsphase und nach geplanten Gebietserweiterungen in seiner Ausbauphase sowie die Katastralgemeinden mit Flächenanteilen am Nationalpark.

Der zweite unten verfügbare pdf Download stellt die Nationalpark Donau-Auen Übersichtskarte 1:25.000 bestehend aus Teil 1 und Teil 2 dar. Als Anlage zu §3 Abs.4 der Niederösterreichischen Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen LGBl. 5505/1-0 ist sie Teil dieser Rechtsquelle des Nationalparks. Sie stellt den Niederösterreichischen Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen sowie die Verwaltungsgrenzen dar.

Für den Wiener Anteil des Nationalpark Donau-Auen war es ab 1996 zunächst die Kartenanlage 1:25.000 zur Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung), LGBl. für Wien Nr. 50/1996, die den Wiener Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen darstellte.

Ab 18.2.2003 gilt die Kartenanlage 1:5.000 in 4 Blättern zur Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung), LGBl. für Wien Nr. 6/2003. Diese neue Wiener „Verordnungskarte“ legt den Wiener Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen fest und zeigt Grenzen und Grundstücksnummern.

Im Zuge der Gebietserweiterung 2016 wurden die neuen Flächen im September 2018 verordnet. Diese neue Niederösterreichische „Verordnungskarte“ legt den Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen in Niederösterreich fest. Detaillierte Gemeindekarten sind im Rechtsinformationssystem des Bundes online abrufbar.

Dateigröße: 341.28 KB

Nationalpark Donau-Auen, Kartenanlage zur Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen, LGBl. 5505/1-0, Änderung LGBl. Nr. 57/2018

Land Niederösterreich

09/2018, 2018

Dateigröße: 13.99 MB

Nationalpark Donau-Auen, Kartenanlage zur Wiener Nationalparkverordnung, LGBl. für Wien Nr. 6/2003

Kartenanlage 1:5.000 in 4 Blättern zur Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung), LGBl. für Wien Nr. 6/2003, die den Wiener Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen sowie Grenzen und Grundstücksnummern darstellt.

Land Wien

18.02.2003, 2003

Dateigröße: 384.59 KB

Nationalpark Donau-Auen Übersichtskarte

Schwarz-weisse Kartenskizze, Anlage I zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, BGBl. I Nr. 17/1997; zeigt das Gebiet des NPDA in der Anfangsphase und nach geplanten Gebietserweiterungen in seiner Ausbauphase sowie die Katastralgemeinden mit Flächenanteilen am NPDA

Republik Österreich

28.01.1997, 1997

Dateigröße: 1.17 MB

Nationalpark Donau-Auen, Kartenanlage zur Wiener Nationalparkverordnung, LGBl. für Wien Nr. 50/1996

Kartenanlage 1:25.000 zur Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes (Wiener Nationalparkverordnung), LGBl. für Wien Nr. 50/1996, die den Wiener Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen darstellt.

Land Wien

30.09.1996, 1996

Dateigröße: 2.95 MB

Nationalpark Donau-Auen Übersichtskarte Teil 1 und Teil 2, Anlage zu §3 Abs.4 zum LGBl. 5505/1-0

Kartenanlagen 1:25.000 zur Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen, LGBl. 5505/1-0, die den Niederösterreichischen Flächenanteil und die Zonen des Nationalpark Donau-Auen sowie die Verwaltungsgrenzen darstellen.

Land Niederösterreich

19.12.1996, 1996